Schulstatistik

Das Schulamt als datenerfassende Institution
Publikum im Plenum

Allgemeine Bestimmungen

Spezifische Bestimmungen

  • Schulen erfassen und übermitteln u. a. Schülerindividualdaten direkt an Schulämter/Landesstatistikämter
  • Aufbereitete Daten teilweise auf Städte-/Kreis-/Gemeindeebene über statistische Landesämter verfügbar

Relevante Daten

  • Anzahl Schüler, Absolventen, Lehrer, Klassen
  • Vorausberechnung Schüler- und Absolventenzahlen
  • Lehrereinstellungsbedarf und -angebot
  • Sonderpädagogische Förderung an Schulen
  • Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform

Anmerkungen

„Der Kerndatensatz enthält Merkmale, die in Kombination bereits Rückschlüsse auf die Anzahl neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler zulassen, auch wenn keine individuelle Entwicklung abgebildet werden kann.“
(Mercator-Institut für Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache/Zentrum für LehrerInnenbildung der Universität zu Köln 2015, S. 16) 
https://www.mercator-institut-sprachfoerderung.de