Das Schulamt als datenerfassende Institution

Allgemeine Bestimmungen
- Gesetzlich verpflichtende, landesspezifische Datenerhebung
- Grundlage ist der Definitionskatalog/Kerndatensatz der Kultusminister Konferenz (Kommission für Statistik)
Spezifische Bestimmungen
- Schulen erfassen und übermitteln u. a. Schülerindividualdaten direkt an Schulämter/Landesstatistikämter
- Aufbereitete Daten teilweise auf Städte-/Kreis-/Gemeindeebene über statistische Landesämter verfügbar
Relevante Daten
- Anzahl Schüler, Absolventen, Lehrer, Klassen
- Vorausberechnung Schüler- und Absolventenzahlen
- Lehrereinstellungsbedarf und -angebot
- Sonderpädagogische Förderung an Schulen
- Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform
Anmerkungen
„Der Kerndatensatz enthält Merkmale, die in Kombination bereits Rückschlüsse auf die Anzahl neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler zulassen, auch wenn keine individuelle Entwicklung abgebildet werden kann.“
(Mercator-Institut für Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache/Zentrum für LehrerInnenbildung der Universität zu Köln 2015, S. 16)
https://www.mercator-institut-sprachfoerderung.de