
Allgemeine Bestimmungen: Auszug aus dem Sozialgesetzbuch (SGB II)
§ 53 SGB II Statistik und Übermittlung statistischer Daten
(1) Die Bundesagentur erstellt aus den bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende von ihr nach § 51b erhaltenen und den ihr von den kommunalen Trägern und den zugelassenen kommunalen Trägern nach § 51b übermittelten Daten Statistiken. Sie übernimmt die laufende Berichterstattung und bezieht die Leistungen nach diesem Buch in die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ein.
(7) Die §§ 280 und 281 des Dritten Buches gelten entsprechend. § 282a des Dritten Buches gilt mit der Maßgabe, dass Daten und Tabellen der Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistik auch den zur Durchführung statistischer Aufgaben zuständigen Stellen der Kreise und kreisfreien Städte sowie der Gemeinden und Gemeindeverbänden übermittelt werden dürfen, soweit die Voraussetzungen nach § 16 Absatz 5 Satz 2 des Bundesstatistikgesetzes gegeben sind.
Spezifische Bestimmungen
Rechtliche Grundlagen und fachliche Regelungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur statistischen Geheimhaltung:
https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Statistische-Geheimhaltung/Generische-Publikationen/Statistische-Geheimhaltung.pdf [Link Stand November 2019]
Relevante Daten
- Anzahl Arbeitslose/Anteil Ausländer
- SGB II Leistungsempfänger/Anteil Ausländer
- Geringfügig beschäftigte Ausländer
- Arbeitssuchende/erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Kontext der Fluchtmigration
https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistik-nach-Themen-Nav.html [Stand November 2019]
Anmerkungen
- Daten (Vorjahr) teilweise auch auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte öffentlich über die Agentur für Arbeit abrufbar
- In der Regel bestehen spezifische Datenzulieferungsvereinbarungen zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen (häufig mit den kommunalen Statistikämtern)
- Methodische Hinweise zu Staatsangehörigen aus Migrationsländern und Personen im Kontext von Fluchtmigration