Die Landesregierung möchte die Zusammenarbeit mit den Kommunen zur Kinder- und Jugendarmutsprävention fortsetzen, intensivieren und verstetigen. Am 3. November 2022 hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) Kommunen dazu aufgerufen, Anträge zu Aufbau und Stärkung kommunaler Präventionsketten im Jahr 2023 einzureichen.
Angestrebt wird, dass alle Städte und Kreise an die jeweiligen örtlichen Bedarfe angepasste Gesamtstrategien zur Bekämpfung der negativen Folgen von Kinderarmut entwickeln und umsetzen. Dazu finanziert das Land ein Fortbildungs- und Qualifizierungsprogramm durch die Landesjugendämter einschließlich der Organisation eines interkommunalen Fachaustauschs, in das die bisherigen Erfahrungen im Aufbau kommunaler Präventionsketten einfließen werden.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die Strukturen kommunaler Netzwerke gegen Kinderarmut sowie ausgewählte Maßnahmen an den Schnittstellen zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Schule und Gesundheit zu fördern.
Maßnahmen, die bereits 2022 gefördert wurden, können mit kurzer Darstellung des Maßnahmenfortschritts und der Ziele für 2023 auf Antrag fortgesetzt werden. Sollten Kommunen, die bereits 2022 eine Förderung erhalten haben, den/die Förderbereiche wechseln, so ist dies möglich, wobei dann für die neuen Förderbereiche eine ausführliche Begründung wie bei einem Neuantrag zu erfolgen hat. Auch unterjährig ist ein Wechsel von Förderbereichen nach vorheriger Abstimmung mit den Bewilligungsbehörden möglich.
Ausführliche Informationen zum Förderantrag sowie rund um das Programm "kinderstark – NRW schafft Chancen" können Sie hier abrufen:
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