Jetzt schnell für „das Zukunftspaket“ bewerben

gemalte Herzen auf Pflasterstein
Antragsfrist für Kommunen endet am 31.1.2023
18.01.2023

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat im Januar 2023 das Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ gestartet. Ziel ist es, die Beteiligungsmöglichkeiten und -kompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Unter anderem werden Kommunen gefördert, die gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen Angebote in den Themenfeldern Bewegung, Gesundheit und Kultur planen und umsetzen.

Über das Zukunftspaket und die Förderung von kommunalen Beteiligungsstrukturen ab 2023 hatte die TAG vorab hier berichtet.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt in einem einstufigen Verfahren, im Rahmen dessen ein lokaler Zukunftsplan aufzustellen ist. Das Antragsverfahren wird nach dem „Windhundprinzip“ durchgeführt, d. h. die Anträge werden nach Datum ihres Eingangs geprüft und bei Vorliegen der Förderfähigkeit bewilligt. Die Bewilligung erfolgt bis zur Ausschöpfung des Gesamtkontingents. Eine Antragstellung ist längstens bis zum 31. Januar 2023 möglich.

Hier können Sie einen Fragen-und-Antworten-Katalog sowie eine Handlungsanleitung zum Antragsverfahren abrufen.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.das-zukunftspaket.de/fuer-kommunen/

Über das Zukunftspaket

„Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert und von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) gemeinsam mit der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI umgesetzt.