
Um die Integration von Flüchtlingen in den Kommunen zu unterstützen, wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung allen Landkreisen und kreisfreien Städten ab 2016 ermöglichen, sich um die Förderung der Stelle eines „Bildungskoordinators“ zu bewerben.
Der Bildungskoordinator soll als zentraler Ansprechpartner die Bildungsangebote für Flüchtlinge vor Ort organisieren und koordinieren. Anträge können interessierte Kommunen ab Anfang 2016 stellen.
Erste Fragen zur Antragstellung beantwortet das FAQ des BMBF.
1. Wann soll eine entsprechende Förderrichtlinie veröffentlicht werden?
Geplant ist die Veröffentlichung zu Beginn des Jahres 2016.
2. Wo wird die Förderrichtlinie veröffentlicht?
Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie erfolgt im Bundesanzeiger, auf der BMBF-Homepage und auf der Seite der BMBF geförderten Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement.
3. Wer wird antragsberechtigt sein?
Alle Kreise und kreisfreien Städte, die sich auf dem Weg machen wollen oder gemacht haben, um ein datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement aufzubauen, wie dies beispielsweise bei den Kommunen der Fall ist, die eine Zielvereinbarung mit einer Transferagentur abgeschlossen haben oder an den Programmen „Bildung integriert“ und „Lernen vor Ort“ teilnehmen bzw. teilgenommen haben.
4. Können die Kreise und kreisfreien Städte mit Unterstützung bei der Durchführung Ihres Vorhabens rechnen?
Es ist vorgesehen, die Kreise und kreisfreien Städte durch die „Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement“ weiter zu unterstützen. Schon jetzt bieten die deutschlandweit neun Transferagenturen Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Konferenzen, Workshops u.ä. zum Themenkomplex Integration durch Bildung an. Diese Unterstützungsleistungen werden fortgesetzt und ausgebaut.
5. Welche Ausgaben sollen im Rahmen einer Vollfinanzierung als zuwendungsfähig anerkannt werden?
- Personalausgaben des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt für in der Regel einen lokalen Bildungskoordinator zur besseren Koordination der lokalen Bildungsangebote für Flüchtlinge
- Ausgaben für Dienstreisen zu programmspezifischen Veranstaltungen des Bildungskoordinators
6. Wann wird mit einem Start der Vorhaben zu rechnen sein?
Die jeweiligen Vorhaben sollen zum Frühjahr/Sommer 2016 starten können.
7. Mit welcher Laufzeit sollen die Vorhaben starten?
Es wird zunächst von einer zweijährigen Projektphase ausgegangen.
Mehr Informationen zur Förderung erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.